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Familienhilfe

Familienhilfe nach SGBVIII §27 in Verbindung mit SGBVIII §31

Die sozialpädagogische Familienhilfe und Einzelbetreuung sind aufsuchende Hilfen, das heißt, der/die FamilienhelferIn kommt zur Familie.

In einem gemeinsamen Gespräch mit den Klienten, der/ den Sozialarbeitern des Jugendamtes und dem/der FamilienhelferIn wird zu Beginn festgelegt, welche Ziele verfolgt werden sollen. Diese werden in einem Hilfeplan festgehalten. Nach einer Kennenlernphase, die den Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung ermöglicht, wird an den Zielen gearbeitet. In halbjährlichen Hilfeplangesprächen werden die Ziele angepasst.

Sobald die Familie in zunehmenden Maße Sicherheit in ihren veränderten Verhaltensmustern und erworbenen Fähigkeiten gewinnt, tritt die Familienhilfe in den Hintergrund. Mit einem gemeinsamen Abschlussgespräch wird die Hilfe beendet.

Als anerkannter freier Jugendhilfeträger kann ich Sie in verschiedenen Bereichen unterstützen.

 

 

Intensive Betreuung und Begleitung von Familien bei

 

• Hilfe zur Erziehung

• Erstellung von Hilfeplänen für

   Einzelpersonen und Familien

• Beheben von Kommunikationsproblemen

   in Schulen und Betrieben

• Freizeitpädagogisches Angebot

„Eine Familie ist wie ein Baum, verwurzelt, mit vielen Ästen, Blättern und Blüten. Bei guter Pflege erhält man als Dank eine reiche Ernte.“

 

 

Heidi Maria Artinger

 

 

 

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