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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut biete ich tiefenfundierte Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren an.

Das heißt, Sie können bei entsprechenden Voraussetzungen die Übernahme der Therapiekosten bei den Krankenkassen beantragen.

Ich schaffe in meinen Sitzungen einen Rahmen, der auf Wertschätzung, Verlässlichkeit und Kontinuität basiert. Dabei bringe ich die verborgenen Stärken der Kinder zum Vorschein. Ziel ist es, durch einen länger dauernden Prozess auf der Grundlage einer therapeutischen Beziehung eine konstruktive Persönlichkeitsentwicklung zu erreichen.

Mit Hilfe von Spielzeug und Handpuppen ermögliche ich eine spielerische und altersgerechte Herangehensweise an die Problematik. Kinder können sich in ihrer für sie eigenen Welt ausdrücken und dabei eine positive Veränderung ihrer Situation bewirken.

Hier ist eine Therapie in meiner Praxis sinnvoll

 

• Hyperaktivität, ADS, ADHS

• Störungen des Sozialverhaltens

• Bindungsstörungen

• Depressionen

• Posttraumatische Belastungsstörung

• Suizidale Tendenzen

• Selbsverletzendes Verhalten

• Suchterkrankungen

• Essstörungen

• Enkopresis, Enuresis

• Psychosomatische Erkrankungen

Kostenerstattung

 

Kinder- und Jungendpsychotherapeut

– zugelassen bei allen Kassen

– Überweisungsschein

Wenn Sie dazu noch Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.

Diagnostikdurchführung

In einem oder mehreren Terminen führt unser psychotherapeutisches Team eine Diagnostik mittels standardisierter Testverfahren (Leistungs-, Konzentrations-, Persönlichkeitstests sowie Fragestellungen zu emotionalen oder schulischen Problemen) mit Kindern und Jugendlichen durch.

Die Testungen finden in der Regel vormittags statt, da die Kinder und Jugendlichen in dieser Zeit am leistungsfähigsten sind.

Informationen durch Eltern sowie Bezugspersonen, dies wären unter anderem Lehrkräfte oder Erzieher, werden miteinbezogen und sind für die Diagnostik relevant.

Kostenerstattung

Intelligenztests werden nur in Ausnahmefällen, von der Kasse übernommen, wenn der Test Teil einer Diagnostik ist.
Zum Beispiel bei Verdacht auf Adhs oder  Verhaltens-auffälligkeiten können die Krankenkassen die Kosten übernehmen. 
Halten Sie diesbezüglich bitte Rücksprache mit ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie dazu noch Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.

Kontaktformular

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